EU-Parlament fordert Regeln gegen Ausbeutung in der Textilbranche
In Fragen der Arbeitnehmerrechte hat sich in den Produktionsländern vier Jahre nach dem Einsturz der Rana-Plaza-Fabrik wenig geändert. Das Europäische Parlament hat am Donnerstag mit großer Mehrheit einen Initiativbericht verabschiedet, der von der Europäischen Kommission erstmalig EU-weite verbindliche Regulierungen zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Bekleidungsbranche fordert.
„Bangladesch hat in den letzten Jahren zwar beachtliche Fortschritte bei den Sicherheitsstandards gemacht“, so der Europaabgeordnete Arne Lietz. „Allerdings akzeptiert die Regierung Gewerkschaften immer noch nicht ausreichend als Interessenvertreter der Arbeiterinnen und Arbeiter.“ Entlang der Lieferkette sollen Sorgfaltspflichten eingeführt werden, die an die neuen OECD-Leitsätze für verantwortungsvolle Lieferketten von Bekleidung und Schuhen vom Februar 2017 angelehnt sind.
„Die Regierung und zahlreiche Unternehmer in Bangladesch haben die Aufsicht über die Arbeitsbedingungen verbessert“, so Norbert Neuser, entwicklungspolitischer Sprecher der europäischen Sozialdemokraten. „Das kann aber erst ein Anfang sein. Nötig sind noch der Ausbau unangekündigter Kontrollen und die Eindämmung der Korruption. Zudem muss Kinderarbeit in den Lieferketten strikt unterbunden werden.“
In den vergangenen Jahren entstanden unterschiedliche nationale Initiativen zur besseren Nachverfolgbarkeit der Lieferketten und Einhaltung der Sorgfaltspflicht. Dazu zählt das 2014 von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller initiierte Textilbündnis, eine freiwillige Multi-Stakeholder-Initiative zur sicheren und fair bezahlten Herstellung von Textilien. „Das deutsche Textilbündnis ist ein wichtiger Schritt, der aber noch nicht ausreicht“, sagt Arne Lietz: „Handelspolitik ist Europapolitik. Deshalb brauchen wir einen europäischen rechtlichen Rahmen.“ Dabei soll die gesamte Lieferkette abgedeckt werden. Eine weitere wichtige Forderung des Berichtes sind mit Auflagen verbundene Zollpräferenzen für nachhaltig produzierte Textilien und Bekleidung.
Die EU-Mitgliedstaaten sollen Sozial- und Umweltstandards fördern und diese bei der Einfuhr der Textilien von den Unternehmen einfordern. Diese Standards sollen durch eine Kennzeichnung auf dem Endprodukt für den Konsumenten sichtbar gemacht werden.
„Auch die öffentliche Beschaffung muss sich an Nachhaltigkeitskriterien orientieren“, so Arne Lietz. „Die europäischen Institutionen wie Kommission und Parlament müssen ihre Textilien selbst nachhaltig und fair beschaffen.“
Weitere Informationen: Büro Lietz +32 2 28 47296 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)