Resolution betont das Ziel einer Zweistaatenlösung
Am Donnerstag, 18. Mai 2017, hat das Europaparlament mit breiter Mehrheit eine lange erwartete Entschließung zum Nahostkonflikt verabschiedet. Darin stellen sich die Abgeordneten klar hinter die UN-Resolution 2334 vom Dezember 2016, in der die Weltgemeinschaft das Ziel einer Zweistaatenlösung bestätigt und Israels Siedlungspolitik in den besetzten Gebieten verurteilt. Arne Lietz, Außenpolitiker und Mitglied der Delegation für die Beziehungen des Europäischen Parlaments mit Israel, begrüßt die klare Positionierung des Europaparlaments in dieser Frage. „Die verabschiedete Entschließung macht deutlich, dass bei einer Fortführung der aggressiven Siedlungspolitik durch die israelische Regierung eine Zweistaatenlösung unerreichbar wird. Damit stellt sich das Europaparlament hinter die internationale Rechtsprechung zum Nahostkonflikt. Diese besagt, dass Israels Siedlungspolitik in den besetzten Gebieten illegal ist und die Umsetzung der Zweistaatenlösung verhindert. Zugleich ist es wichtig, dass das Parlament erneut gefordert hat, dass die palästinensische Regierung effektiver gegen terroristische Gruppierungen vorgeht, welche die Sicherheit Israels bedrohen.“
„Mit der Resolution setze sich die EU positiv von der US-Administration ab“, so Arne Lietz weiter. Nach mehr als 100 Tagen im Amt lasse Präsident Trump bisher keine klare Linie in der Nahostpolitik erkennen. „Das Abrücken von der Zweistaatenlösung und das Bemühen der US-Administration, Israelis und Palästinenser an den Verhandlungstisch zu bringen, haben widersprüchliche Signale an die Akteure in der Region ausgesendet“, meint Arne Lietz. „Vor diesem Hintergrund ist es sehr wichtig, dass sich die EU eindeutig und für alle beteiligten Staaten und Gruppierungen sichtbar positioniert.“
Ferner nimmt das Europaparlament in seiner Entschließung wohlwollend zur Kenntnis, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sich im Januar 2016 im Rahmen eines Ratsbeschlusses dazu verpflichtet haben, dass Vereinbarungen mit Israel nicht die besetzten Gebiete umfassen dürfen. „Ich hätte mir hier eine eindeutigere Forderung nach konsequenter praktischer Umsetzung der rechtlichen Unterscheidung zwischen Israel und den besetzten Gebieten gewünscht, so wie sie von der Fraktion der Sozialisten und Demokraten (S&D) gefordert worden war. Dabei geht es lediglich um die Anwendung von geltendem EU-Recht, welches sich wiederum am internationalen Völkerrecht orientiert“, erklärt Arne Lietz. „Die EU kann nur dann als glaubwürdiger Vermittler in der Region auftreten, wenn unsere Politik sich in kohärenter Weise an diesem Rechtsrahmen ausrichtet. Das muss auch gegenüber einem engen Verbündeten wie Israel gelten.“
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