Europäisches Parlament fordert EU-Überwachungsorgan für Rüstungsexporte
Die EU-Mitgliedstaaten exportieren zurzeit unkoordiniert Rüstungsgüter weltweit, obwohl sie sich im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union von 2008 in einem
sogenannten Gemeinsamen Standpunkt auf acht Ausschlusskriterien geeinigt haben. Das Europäische Parlament verabschiedet am Mittwoch, 14. November 2018 in Straßburg den jährlichen Umsetzungsbericht über die EU-Waffenexporte.
Der diesjährige Bericht fordert eine verbesserte Umsetzung des Gemeinsamen Standpunktes der EUMitgliedsstaaten, darunter eine einheitliche, kohärente und koordinierte Anwendung der acht Kriterien
sowie eine konsequente Berichterstattung seitens der EU-Mitgliedstaaten, weil diese die Kriterien unterschiedlich auslegen. Sollten die Mitgliedstaaten die Kriterien nicht befolgen, schlägt der Bericht Sanktionen gegen diese Mitgliedstaaten vor.
„Nur ein gemeinsames verbindliches Exportregime aller Mitgliedstaaten kann gewährleisten, dass Rüstungsexporte nicht den Respekt und die Achtung von Menschenrechten und internationalem Recht ausstechen. Nur eine kohärente Rüstungsexportpolitik ermöglicht auch das Ziel einer einheitlichen EU-Außenpolitik. Deswegen brauchen wir eine stärkere und vor allem konsequente europäische Regelung der Waffenexporte“, sagt Arne Lietz, verteidigungspolitischer Sprecher der Europa-SPD.
Bislang regelt der Gemeinsame Standpunkt die Kriterien für Rüstungsexporte auf EU-Ebene. Die darin festgelegten Kriterien sind zwar verbindlich, es mangelt aber an einem sanktionierungsfähigen
Kontrollgremium, das die Implementierung und einheitliche Auslegung dieser Regeln überwacht.
„Die Einhaltung der gemeinsamen Exportregeln muss von einem Kontrollgremium mitüberwacht werden, in das das Europaparlament einbezogen ist. Das würde auch bedeuten, dass die EU-Mitgliedstaaten sich auf eine gemeinsame Linie zu Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien einigen, was in dem Bericht gefordert wird. Insbesondere die deutsche Rüstungsindustrie fordert einheitliche Exportstandards, um auf Augenhöhe auf dem EU-Markt bestehen zu können. Auch bei bilateralen Deals, wie derzeit zwischen Deutschland und Frankreich, müssen die gemeinsamen EU-Regeln berückischtigt werden“, kommentiert Arne Lietz.
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