Globaler Handel braucht fortschrittliche Regeln
I. Unser Ziel – Fortschritte für Wohlstand und gerechten Handel
Globalisierung braucht faire Regeln. Für die SPD ist klar: Wir wollen den globalen Handel gerecht gestalten und den Primat der Politik gegenüber den ungezügelten Marktkräften durchsetzen. Das ist unser politischer Anspruch. Im nationalen Rahmen ist es der Sozialdemokratie im vergangenen Jahrhundert weitgehend gelungen, den Kapitalismus einzuhegen und sozial gerechten Regeln zu unterwerfen. Für den globalen Kapitalismus steht dieser Prozess noch aus. Die Bemühungen in der Tradition des Nord-Süd-Dialogs unter Willy Brandt müssen deshalb noch entschiedener als in der Vergangenheit und mit allen Teilen der Welt für mehr Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit vorangetrieben werden. Die berechtigte Kritik an der bisherigen Art und Weise muss sich nicht nur in internationalen Erklärungen wiederfinden, sondern endlich zu einer Veränderung der Politik führen: Eine andere, gerechtere Welt ist möglich.
Wir wissen: Fortschritte für einen gerechten Welthandel und mehr Wohlstand für alle sind in der komplexen Welt von heute nicht leicht zu erreichen. Internationale Kooperation ist dafür unverzichtbar. In besonderer Weise wird es auf die gemeinsame politische und wirtschaftliche Kraft der Europäischen Union ankommen, um unsere Vorstellungen, Werte und Standards gegenüber anderen Regionen der Welt zu behaupten und in der globalen Wirtschaftsordnung der Zukunft möglichst weitgehend zu verankern. Das gilt nach der Entscheidung über den BREXIT umso mehr.
Eine in der Handels-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik handlungsfähige EU ist deshalb unerlässlich. Nur Schritt für Schritt und im Zusammenspiel mit weiteren, uns nahestehenden Partnern kann es überhaupt gelingen, Fortschritte in einer Welt zu erreichen, in der andere Staaten und Regionen teils aggressiv auf eigene Wettbewerbsvorteile und nationale Interessen bedacht sind.
Eben weil viel auf dem Spiel steht, darf Europa nicht abseits stehen, wenn die Standards und Regeln der Zukunft ausgehandelt werden. Der beste, weil multilaterale Rahmen für diese Verhandlungen, ist ohne Zweifel die Welthandelsorganisation (WTO), die allerdings derzeit weitgehend blockiert und handlungsunfähig ist. Wir werden alles daran setzen, diese Blockade gemeinsam mit unseren Partnern in Europa und weltweit zu überwinden. Angesichts dieser Blockade sind bilaterale Handelsabkommen mit wichtigen Partnern zu einer immer stärker genutzten Alternative geworden. Diese bilateralen Handelsabkommen sind zum Teil von schlechter Qualität, fehlender sozialer Verantwortung und keiner ernsthaften ökologischen Nachhaltigkeit gekennzeichnet. Je mehr sich diese Art Handelsabkommen durchsetzen – z.B. das US-Abkommen mit Pazifikstaaten (TPP) – umso größer wird die Gefahr einer Verfestigung dieser Mängel. Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten müssen deshalb ein Interesse daran haben, bessere Handelsabkommen zu schließen, um die Standards im internationalen Handel nach oben und nicht nach unten zu entwickeln. Europa muss dabei eine Vorbildrolle einnehmen, um gute, fortschrittliche und faire Handelsbeziehungen einzugehen.
Viele Bürgerinnen und Bürger, viele Organisationen bringen sich in die Diskussion über die zukünftige EU-Handelspolitik ein. Ihr öffentliches Engagement ist ein Statement für einen fairen Handel. Dies teilt die SPD. Handel heute muss in der Tat frei und fair zugleich sein. Freihandel ist nicht automatisch fairer Handel. Wie alle marktwirtschaftlichen Beziehungen braucht er klare soziale und ökologische Regeln, die demokratisch abgesichert sind. Unbegrenzte Handlungsfreiheit soll es auch im internationalen Handel nicht geben, weil das nur die Starken stärker und die Schwachen schwächer machen würde. Umgekehrt gilt aber auch: Ohne freien Handel ist auch Fairness nicht zu erreichen.
Nur im breiten Diskurs lassen sich gute Lösungen für einen freien UND fairen Welthandel finden. Die Gestaltung von Globalisierung und von Handelsabkommen kann nur gelingen, wenn es Transparenz gibt. Die bisherigen Praktiken der Intransparenz im Bereich der EU-Handelspolitik müssen endgültig verschwinden.
Wir haben vor eben diesem Hintergrund in unserem Regierungsprogramm und dem Koalitionsvertrag 2013 die Aufnahme von Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) grundsätzlich begrüßt und unterstützt. In unserem Konventsbeschluss vom September 2014 haben wir zugleich klare Kriterien und Erwartungen für die Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) formuliert. Der Beschluss des Bundesparteitages vom Dezember 2015 hat diese Kriterien ausdrücklich bekräftigt. Sie sind der Maßstab, an dem wir die Ergebnisse der Verhandlungen messen werden. Unsere grundlegende Haltung ist dabei klar: Wir sagen ja zum globalen Handel – aber nur mit fortschrittlichen Regeln.
II. Transparenz und weiterer Dialog sind unerlässlich
Die SPD hat sich kontinuierlich auf den unterschiedlichen Ebenen der Partei mit dem Freihandelsabkommen CETA befasst. Viele Gliederungen der Partei haben intensiv und kontrovers beraten und ihre Auffassungen durch zahlreiche Anträge zu den SPD-Konventen und Bundesparteitagen zum Ausdruck gebracht. Wir haben diese Diskussionen in Beschlüssen zusammengefasst, die uns klare inhaltliche Maßgaben an die Hand geben.
Während andere Parteien einer ernsthaften Diskussion aus dem Weg gehen, führt die SPD die notwendige Debatte über eine gerechte Handelspolitik offen und ausgewogen. Uns geht es nicht um plakative Parolen und vorschnelle Schlussfolgerungen, sondern um eine ernsthafte, wert- und faktenbasierte Auseinandersetzung und Abwägung. Dies schließt sachliche Kritik ausdrücklich mit ein. Wir wissen um die teils noch immer bestehenden Kritikpunkte von Teilen der Zivilgesellschaft und der Gewerkschaften und nehmen diese sehr ernst.
Die neue progressive kanadische Regierung unter der Führung von Premierminister Trudeau ist sehr interessiert daran, ein fortschrittliches Handelsabkommen zu schaffen. Die Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und der kanadischen Regierung sind zwar abgeschlossen. Für die politische Beratung und Beschlussfassung über das CETA-Abkommen gilt dies allerdings ausdrücklich nicht. Die Beschlussfassung im Rat und die Ratifizierung im Europäischen Parlament und anschließend den nationalen Parlamenten stehen erst noch bevor. Wir werden dabei sicherstellen, dass es ausreichend Zeit und Raum für einen fortgesetzten, offenen und kritischen Dialog unter Einschluss der Zivilgesellschaft geben wird.
III. Das CETA-Abkommen: Eine erste Bewertung
Kanada zählt zu den ältesten und engsten Partnern der Europäischen Union. Kanada ist ein wichtiger Freund und Verbündeter auf dem nordamerikanischen Kontinent, der europäischen und deutschen Interessen durch Geschichte und Selbstverständnis aufgeschlossen gegenübersteht. Die bilateralen Beziehungen wurden schon in den 1950er-Jahren aufgenommen. Deutschland und Kanada verbindet eine aktive Mitarbeit in internationalen Gremien, vor allem in Fragen der Sicherheit und Abrüstung, der Menschenrechte, bei humanitären Aktionen und bei friedenserhaltenden Maßnahmen. Auch die EU und Kanada arbeiten bei globalen Herausforderungen, z.B. in den Bereichen Umwelt, Klimawandel, Energiesicherheit und regionale Stabilität, eng zusammen.
Das 1976 zwischen der EU und Kanada geschlossene Rahmenabkommen über handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit war das erste formelle Abkommen dieser Art, das die EU mit einem Industrieland unterzeichnet hat. Die Beziehungen wurden seitdem ausgeweitet und es gibt regelmäßige Gipfeltreffen und Treffen auf allen Ebenen. Inzwischen bestehen 36 bilaterale Abkommen EU – Kanada und wir sind mit Kanada insgesamt (bilateral und multilateral) in 110 Abkommen verbunden.
Mit Blick auf das CETA-Abkommen begrüßen wir ausdrücklich, dass der sozialdemokratische Vorsitzende im Handelsausschuss des Europäischen Parlamentes, Bernd Lange, eine Synopse vorgelegt hat, die den CETA-Vertrag anhand der in den SPD-Beschlüssen formulierten Kriterien ausführlich analysiert.
Auf dieser Grundlage gelangen wir mit Blick auf die Bedingungen des SPD-Konvents-Beschlusses vom 20. September 2014 und des gleichlautenden Beschlusses des SPD-Bundesparteitages vom 8. Dezember 2015 zu folgender Bewertung bei den zentralen Punkten des Abkommens:
· Einstufung als gemischtes Abkommen: Wir haben immer die Auffassung vertreten, dass es sich bei CETA um ein gemischtes Abkommen handelt. Daher begrüßen wir nachdrücklich, dass die EU-Kommission vor allem auf sozialdemokratischen Druck hin mittlerweile CETA als gemischtes Abkommen eingestuft hat. Damit ist klar, dass sowohl das Europäische Parlament als auch die nationalen Parlamente, in Deutschland der Bundestag und der Bundesrat, das Abkommen beraten und ratifizieren müssen. Das heißt im Umkehrschluss auch: Wenn ein nationales Parlament CETA ablehnt, kann es nicht in Kraft treten.
· Einsetzung eines öffentlich-rechtlichen Investitionsgerichtshofs: Beim Investitionsschutz haben wir uns dafür ausgesprochen und eingesetzt, dass das alte privatrechtliche ISDS-System abgeschafft wird. Auf sozialdemokratische Initiative hin ist es gelungen, den bereits ausverhandelten Vertragstext an dieser Stelle nochmals grundlegend zu verändern und erstmals überhaupt einen öffentlich-rechtlichen Investitionsgerichtshof zu etablieren. Damit würden nicht nur die bisherigen Investitionsschutzbestimmungen zwischen den EU-Staaten und Kanada, die noch auf dem alten ISDS-System beruhen, abgeschafft. Der Gerichtshof bietet auch die Chance, einen völlig neuen Standard für einen modernen Investitionsschutz nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu schaffen. Die EU-Kommission hat erklärt, dass dies künftig die Grundlage für alle EU-Handelsabkommen sein wird. Das alte ISDS-System ist damit tot. CETA ist so der Startpunkt für einen Prozess, an dessen Ende die Einrichtung eines internationalen Handels- und Investitionsgerichtshofes für den globalen Handel stehen sollte – ein Ziel, zu dem sich die Vertragspartner im CETA-Abkommen ausdrücklich gemeinsam bekennen. Im weiteren Prozess sollten unbestimmte Rechtsbegriffe vermieden werden. Zudem soll die öffentliche Daseinsvorsorge aus dem Streitschlichtungsmechanismus herausgenommen werden.
· Neue Regeln, mehr Transparenz, verbesserte Standards: Der neue Ansatz eines Investitionsgerichtshofs sieht u.a. transparentere Verfahren, verbesserte Standards bei der Auswahl der Richter, klarere Definitionen von Rechtsbegriffen und eine Berufungsmöglichkeit vor. Dies sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Es wird im weiteren parlamentarischen Verfahren genau zu prüfen sein, inwieweit insbesondere die Definitionen der unbestimmten Rechtsbegriffe tatsächlich bereits hinreichend präzise sind und ob die Unabhängigkeit der richterlichen Entscheidungen ausreichend gewährleistet ist. In unserem Konventsbeschluss haben wir formuliert, dass wir unklare Definitionen dieser Rechtsbegriffe ablehnen. Wir erwarten, dass die Parlamente diese Fragen, die auch von Teilen der Zivilgesellschaft vorgebracht werden, umfassend prüfen und nötigenfalls Klarstellungen vor der Ratifizierung herbeiführen.
· Parlamentarische Entscheidungshoheit: Mit Blick auf die regulatorische Kooperation zur Anpassung von Normen und Standards haben wir die Erwartung formuliert, dass hierdurch der politische Gestaltungsspielraum von Parlamenten und Regierungen nicht eingeschränkt werden darf. Der CETA-Vertrag sieht eine regulatorische Kooperation auf freiwilliger Basis und ohne bindende Wirkung auf parlamentarische Entscheidungen vor. Er betont zudem das „right to regulate“ der Vertragsparteien, stellt also klar, dass die Entscheidungshoheit der Parlamente in vollem Umfang gesichert ist. Bei der Arbeit des Gemischten Ausschusses ist sicherzustellen und regelmäßig auch gerade durch die Parlamente der Vertragspartner genau zu prüfen, dass die vorgesehene Kontrolle des Gemischten Ausschusses transparent erfolgt. Es muss so sichergestellt sein, dass – wie im Vertrag angelegt – die Rolle des Ausschusses auf eine umsetzende und empfehlende Funktion begrenzt bleibt. In keinem Fall darf die demokratische Gestaltungsfreiheit mittel- oder unmittelbar eingeschränkt werden.
· Zollabbau und Marktzugang: CETA sieht vor, dass Zölle und technische Handelshemmnisse weitreichend abgebaut werden. Europäische Unternehmen erhalten Zugang zu den kanadischen Märkten, insbesondere erstmals auch den Beschaffungsmärkten auf den unterschiedlichen staatlichen Ebenen Kanadas.
· Kein Dumping-Wettbewerb: In CETA wird ausdrücklich klargestellt, dass die Vertragspartner einen Dumping-Wettbewerb ablehnen und Handelsziele nicht dazu dienen dürfen, Schutzstandards für Arbeit oder Umwelt auszuhebeln. In CETA sind in vielen Bereichen fortschrittliche Regeln und Standards für den Schutz von Arbeitnehmerrechten, Umwelt, Gesundheit und für nachhaltiges Wirtschaften insgesamt vereinbart worden.
· Schutz der Arbeitnehmerrechte: Besonders wichtig sind uns der Schutz der Arbeitnehmerrechte und die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). In CETA verpflichten sich die Vertragsparteien Anstrengungen zur Ratifizierung und Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen zu unternehmen. Bei Vertragsschluss hatte Kanada zwei der insgesamt acht ILO-Kernarbeitsnormen noch nicht ratifiziert: Zum einen die ILO-Konvention 138 über das Mindestalter der Beschäftigung, zum anderen die ILO-Konvention 98 über kollektive Tarifverhandlungen. Die neue kanadische Regierung hat nunmehr aber erklärt, die beiden ausstehenden ILO Normen zügig zu ratifizieren. Am 9. Juni 2016 hat Kanada mittlerweile bereits die Konvention 138 ratifiziert. Die Ratifizierung der ILO-Konvention 98 soll folgen. Unserer Erwartung ist, dass dies zeitnah erfolgt. Insgesamt setzt die neue kanadische Regierung unter Führung von Premierminister Trudeau damit neue Schwerpunkte, die zu begrüßen sind.
· Durchsetzung von Sozial- und Umweltstandards: In unserem Konventsbeschluss haben wir die Erwartung formuliert, dass die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in Konfliktfällen genauso wirkungsvoll sichergestellt sein muss, wie die Einhaltung anderer Regeln des Abkommens. Der CETA-Vertrag sieht zur Durchsetzung der im Nachhaltigkeitskapitel verankerten Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards ein dialogorientiertes Verfahren unter Einbindung der Zivilgesellschaft einschließlich der Gewerkschaften und der ILO vor. Anders als in anderen Teilen des Abkommens sieht dieses Verfahren bislang keine Sanktionsmöglichkeiten vor. Allerdings verpflichten sich auch in diesem bisherigen Ansatz die Vertragsparteien dazu, die Empfehlungen des einzurichtenden „Expertenpanels“ umzusetzen. Die Verbindlichkeit der Entscheidungen ist sicherzustellen. In der weiteren Beratung muss dieses Verfahren auf seine Effektivität geprüft werden. Dabei muss auch geprüft werden, wie – unter Bezug auf die speziell hierfür bereits vorgesehene Revisionsklausel im CETA-Vertrag – der bestehende Durchsetzungsmechanismus perspektivisch um Sanktionsmöglichkeiten erweitert werden kann. Auch die Sicherung der hohen europäischen Verbraucherstandards muss gewährleistet sein. Das Vorsorgeprinzip ist in den europäischen Verträgen festgeschrieben. Um diese Rechtsposition zusätzlich klarzustellen, sollte das Vorsorgeprinzip nochmals ausdrücklich in Bezug auf CETA bekräftigt werden. Demnach kann nach geltendem europäischem Recht für Produkte und Lebensmittel der Marktzugang verweigert werden, wenn aufgrund einer vorläufigen wissenschaftlichen Risikobewertung begründeter Anlass zur Besorgnis besteht, dass negative Folgen für Gesundheit von Mensch, Tier oder Umwelt eintreten könnten.
· Schutz der Daseinsvorsorge: Der Schutz der Daseinsvorsorge hat für uns höchste Bedeutung und muss umfassend gewährleistet sein. Für viele Dienstleistungsbereiche und insbesondere die Daseinsvorsorge werden in CETA vielfältige Schutzregeln formuliert: So gilt für die Daseinsvorsorge eine allgemeine Schutzregel (so genannter „public utilities“-Vorbehalt) sowie weitere weitreichende spezielle Schutzregelungen etwa für Bereiche wie Wasserversorgung, Bildung, Gesundheit oder soziale Dienstleistungen. Die Bereiche der Daseinsvorsorge sind im Wesentlichen durch die Ausnahmen des so genannten Annex II geschützt, für den insbesondere auch keine Ratchet (Sperrklinke)-Klauseln oder Standstill (Stillhalte)-Klauseln gelten. Rekommunalisierungen sind demnach in diesen Bereichen weiterhin möglich.
Allerdings findet in CETA zugleich eine so genannte Negativliste Anwendung. Das bedeutet, dass Verpflichtungen zur Marktöffnung für Dienstleistungen mit Ausnahme der ausdrücklich auf der Liste aufgeführten Dienstleistungen eingegangen werden. Im SPD-Konventsbeschluss haben wir die Auffassung formuliert, dass ein Positivkatalog besser ist und mehr Vertrauen schafft als der bisherige Ansatz der Negativlisten. Deshalb muss genau geprüft werden, wie im Detail die Negativliste und die Schutzregeln für die Daseinsvorsorge ausgestaltet sind, um auch mögliche künftige und in der aktuellen Negativliste noch nicht erfasste Entwicklungen in der öffentlichen Daseinsvorsorge vor dem Zwang zu Privatisierung und Liberalisierung zu schützen. Dies ist ein zentraler Punkt, der in den weiteren Beratungen durch begleitende Klarstellungen sicherzustellen ist.
Diese Analyse des CETA-Vertrages zeigt, dass in sehr vielen Bereichen fortschrittliche Regeln vereinbart wurden. Vor dem Hintergrund dieser Fortschritte ist es gerechtfertigt, dass der EU-Ministerrat mit Zustimmung Deutschlands den Weg für die weitere parlamentarische Beratung des CETA-Vertrages freimacht, wenn zugleich die Regelungen zum Investitionsschutz von der vorläufigen Anwendung ausgenommen sind. Es gibt allerdings wie beschrieben an einigen Stellen noch offene Punkte und Fragen, die im bevorstehenden Beratungs- und Ratifizierungsprozess weiter geprüft werden müssen. Hier sind Klarstellungen und Präzisierungen erforderlich, etwa in Form von rechtlich verbindlichen, ergänzenden Erklärungen zwischen den Vertragspartnern. Dies können Protokollerklärungen sein oder etwa auch Begleitvereinbarungen zwischen den Vertragspartnern, die die bereits im CETA-Vertrag vorgesehenen Revisionsklauseln inhaltlich ausfüllen. Das Europäische Parlament muss alle Optionen nutzen und sein politisches Gewicht in der Handelspolitik dafür in die Waagschale werfen.
Durch – wo nötig – Klarstellungen ist in jedem Fall sicherzustellen,
· dass beim Investitionsgerichtshof die Unabhängigkeit der richterlichen Entscheidung gesichert ist und dass die materiellen Rechtsstandards durch klare Definitionen unseriöse Forderungen ausschließen;
· dass die 8 ILO Kernarbeitsnormen ratifiziert werden, der soziale Dialog gut ausgestaltet wird, das Verfahren zur Durchsetzung von Sozial- und Umweltstandards wirkungsvoll genug ist und wie es perspektivisch durch Sanktionsmöglichkeiten ergänzt werden kann;
· dass im Dienstleistungsbereich der Negativlistenansatz zu keinen unkontrollierten Liberalisierungen führt und ob die vorgesehenen Schutzvorbehalte tatsächlich alle Bereiche der Daseinsvorsorge ausreichend und umfassend sichern oder ggf. Ergänzungen nötig sind. Dienstleistungen im Allgemeinen und allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (Daseinsvorsorge) müssen hieb und stichfest gesichert sein und es muss hinreichend Gestaltungsmöglichkeiten für die kommunalen Körperschaften geben.
Wir begrüßen, dass der kanadische Premierminister Trudeau und Sigmar Gabriel sich zusammen dafür ausgesprochen haben, dass der CETA-Vertrag durch eine rechtsverbindliche Erklärung der Vertragsparteien ergänzt werden sollte, die Klarstellungen in den wichtigen Bereichen des Investitionsschutzes, der Arbeitnehmerrechte, Daseinsvorsorge und öffentliche Beschaffung herbeiführt. Hierdurch kann ein entscheidender Fortschritt erreicht werden.
Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden alles tun, um sicher zu gehen, dass dieses Abkommen im Interesse der Menschen ist und wirtschaftliche Macht reguliert. Hierfür erwarten wir insbesondere, dass die genannten offenen Punkte und Fragen im weiteren Prozess erörtert und geklärt werden. Dies ist die Grundlage und Voraussetzung dafür, dass die Sozialdemokratie abschließend im Deutschen Bundestag zustimmen kann.
IV. Die Stunde der Parlamente – unsere Erwartungen an den weiteren Ratifizierungsprozess
Die Parlamente sind die Interessenvertretungen der Bürgerinnen und Bürger Europas. Sie allein können der europäischen Handelspolitik und einem Abkommen wie CETA die notwendige demokratische Legitimierung verschaffen. Der bisher vorliegende Vertragstext ist das Ergebnis der Verhandlerinnen und Verhandler von EU und Kanada. Wir sagen: Jetzt muss die Stunde der Parlamente kommen. Sie müssen ausführlich beraten und umfassend prüfen, inwieweit CETA die Ansprüche an eine fortschrittliche Handelspolitik erfüllt.
Der Deutsche Bundestag wird bereits vor der Beratung und Entscheidung im EU-Ministerrat das Abkommen diskutieren. Nach Beratung und einer positiven Beschlussfassung im Ministerrat ist dann der Weg für die weitere parlamentarische Behandlung und Ratifizierung frei, zunächst im Europäischen Parlament sowie anschließend in den nationalen Parlamenten, in Deutschland dem Bundestag und dem Bundesrat. Die Parlamente sind dabei die Herren des Verfahrens und entscheiden abschließend. Wir handeln dabei in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften.
Die SPD hat vor diesem Hintergrund folgende klare Erwartungen an den weiteren parlamentarischen Beratungs- und Ratifizierungsprozess:
· Wir wollen, dass der CETA-Vertrag nun zur weiteren Beratung an die Parlamente geht. Vor allem die Beratungen im Europäischen Parlament und später in den nationalen Parlamenten müssen dabei eine sorgfältige Prüfung sicherstellen und die noch offenen Punkte aufgreifen. Wir erwarten, dass zunächst das Europäische Parlament umfassend berät und wo erforderlich Klarstellungen erwirkt.
· Die Beratungen in den Parlamenten müssen unter Einschluss der Zivilgesellschaft erfolgen. Angesichts der besonderen Bedeutung des CETA-Abkommens plädieren wir zudem für eine außerordentliche gemeinsame Anhörung von Vertretern des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente zum CETA-Abkommen. Zudem sollen die nationalen Parlamente Stellungnahmen vor der abschließenden Beratung an das Europäische Parlament übermitteln. CETA soll neue Standards in der parlamentarischen Befassung mit Handelsabkommen und in der Zusammenarbeit des Europäischen und der nationalen Parlamente setzen. Dies soll ein positives Signal für einen starken europäischen Parlamentarismus geben.
· Bei gemischten Abkommen der EU können aufgrund der Dauer des Ratifizierungsprozesses (die Parlamente aller Mitgliedstaaten der EU müssen zustimmen) und aufgrund der Zuständigkeit in der Handelspolitik die Teile des Abkommens, die nicht in die nationale Zuständigkeit fallen, vorläufig angewendet werden. Der Zeitpunkt der Entscheidung über die vorläufige Anwendung ist eine politische Ermessensfrage, die unabhängig von der Unterzeichnung getroffen werden kann (Artikel 218 Abs. 5 AEUV ‚gegebenenfalls‘). Erst nach einer positiven Entscheidung des Europäischen Parlaments können bestimmte Teile des Abkommens vorläufig angewendet werden. Deshalb spricht sich der Parteikonvent dafür aus, sich in den Gremien der Europäischen Union, insbesondere im Europäischen Parlament, dafür einzusetzen, dass vor einer endgültigen Entscheidung über die vorläufige Anwendung von Teilen des Abkommens, das Europäische Parlament in einem ausführlichen Anhörungsprozess mit den nationalen Parlamenten und der Zivilgesellschaft die kontrovers diskutierten Fragen erörtert und Lösungsansätze entwickelt werden und das Abkommen bis zum Abschluss dieses Prozesses noch nicht vorläufig anzuwenden. Auf dieser Grundlage können dann nach der Ratifizierungsentscheidung des Europäischen Parlaments die Teile vorläufig angewendet werden, die nicht nationale Kompetenzen betreffen. Für uns steht zweifelsfrei fest, dass unter anderem Kapitel 8 (Investitionen) nationale Kompetenzen berührt, so dass die Regelungen erst nach der Beschlussfassung in Bundestag und Bundesrat gültig sein können.
· Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden wir uns mit allem Nachdruck für die Umsetzung der in diesem Beschluss formulierten Ziele einsetzen – auf europäischer Ebene im Europäischen Parlament und im EU-Ministerrat, im Deutschen Bundestag ebenso wie im Bundesrat. Bereits im Ministerrat werden wir die offenen Punkte und notwendigen Klarstellungen einbringen, um den weiteren Prozess der Beratung und Nachbesserung einzuleiten. Die parlamentarischen Beratungen insbesondere im Europäischen Parlament müssen dann Raum für weitere Veränderungen zulassen.
Unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des SPD-Konvents vom 20. September 2014 und des Beschlusses des Bundesparteitages vom 8. Dezember 2015 erwarten die Delegierten des Parteikonvents vom hier beschriebenen Prozess, dass rechtsverbindlich, möglichst vor Beschlussfassung im Ministerrat bzw. im anschließenden Parlamentarischen Verfahren, folgende Punkte vereinbart werden, um CETA zustimmungsfähig zu machen:
· Im Bereich des Investorenschutzes muss mit Blick auf die Rechtstatbestände, wie z.B. ‚faire und gerechte Behandlung‘ und ‚indirekte Enteignung‘ sichergestellt werden, dass keine Bevorzugung von ausländischen gegenüber inländischen Investoren oder Bürgerinnen und Bürgern stattfinden. Investorenschutz sollte somit auf die Diskriminierung gegenüber inländischen Investoren beschränkt werden.
· Unter Bezugnahme auf das Cartagena-Protokoll und die Rechtsposition der EU im WTO-Verfahren über Hormonfleisch zwischen der EU und Nordamerika muss unmissverständlich und rechtsverbindlich erklärt werden, dass die EU im Rahmen des CETA-Abkommens in keiner Weise vom primärrechtlich verankerten Vorsorgeprinzip (Art. 191 AEUV) abweicht.
· Im Rahmen des Beratungsprozesses ist ein Sanktionsmechanismus bei Verstößen der Partner gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards zu entwickeln. Die acht ILO-Kernarbeitsnormen müssen ratifiziert werden. Der soziale Dialog ist effektiv auszugestalten, sodass das Verfahren zur Durchsetzung von Standards wirkungsvoll genug ist und durch Sanktionsmöglichkeiten ergänzt wird.
· Es muss sicher- und klargestellt werden, dass alle Gremien, die durch das CETA-Abkommen geschaffen werden, zunächst eine beratende Funktion zur Umsetzung des Abkommens haben und begrenzte Entscheidungen nur im Einklang mit den demokratisch legitimierten Verfahren der Partner treffen und nicht die Souveränität der Parlamente und Regierungen verletzen dürfen.
· Es muss sich aus dem CETA-Vertrag unmissverständlich ergeben, dass bestehende und künftig entstehende Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht vom Vertrag erfasst werden.
· Anders als im Prozess der WTO ist es der Staatengemeinschaft gelungen, im Jahr 2015 gemeinsam globale Nachhaltigkeitsziele und das Pariser Klimaschutzabkommen zu beschließen. Unter Bezugnahme auf Art. 24.4 (Kapitel Handel und Umwelt) ist durch die Vertragsparteien zu betonen, dass diese Abkommen von großem Wert sind und das CETA-Abkommen und die darin beschriebene Handels- und Wirtschaftspolitik sich an diesen Zielen orientiert.
Wir werden als Partei die weitere Beratung und Ratifizierung genau verfolgen und aktiv mitgestalten. Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in den Parlamenten werden einem Abkommen zustimmen, das unseren klaren Kriterien eindeutig entspricht.